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Arbeitgeberanteil Privathaushalt

Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob im Privathaushalt?

Für Arbeitgeber sind das in der Regel

5 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung,
5 Prozent des Verdienstes zur Rentenversicherung,
2 Prozent des Verdienstes als einheitliche Pauschsteuer,
1,6 Prozent des Verdienstes zur gesetzlichen Unfallversicherung und
1,19 Prozent des Verdienstes als Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 = 0,9 Prozent |U2 = 0,29 Prozent).

Insgesamt zahlt der Arbeitgeber normalerweise Abgaben in Höhe von 14,79 Prozent des Verdienstes. Der Beitragsanteil des Minijobbers, den er bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung selbst zahlt, beträgt 13,6 Prozent. Bei einem Arbeitsentgelt unter 175 Euro ist dieser Anteil höher.

Insgesamt sind maximal 28,39 Prozent des Verdienstes (14,99 Prozent Arbeitgeberanteil Privathaushalt und 13,6 Prozent Arbeitnehmeranteil) an Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Arbeitnehmer tragen davon den Beitragsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst, sofern sie keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt haben.


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Sie können die Abgaben an die Minijob-Zentrale ganz einfach mit dem Haushaltsscheck-Rechner selbst ermitteln.

Der Arbeitgeberanteil des Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung muss man nur bezahlen, wenn sein Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Das gilt beispielsweise auch für Minijobber, die bereits aufgrund ihrer Hauptbeschäftigung Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Ist ein Minijobber privat krankenversichert, fällt dieser Pauschalbeitrag nicht an.

Die Suche nach einer Haushaltshilfe & Haushaltshilfe richtig anmelden

Der erste Schritt ist die aktive Suche nach einer Haushaltshilfe. Dafür können Sie einfach eine Stellenanzeige auf Minijob-Jobbörse.de schalten.

Schreiben Sie in Ihre Anzeige, welche Aufgaben Ihre zukünftige Haushaltshilfe zu erledigen hätte. In die Stellenanzeige können Sie ebenso schreiben, worauf Sie Wert legen. Ist es zum Beispiel Pünktlichkeit oder ist Ihnen eine sorgfältige Arbeitsweise besonders wichtig? Je genauer Sie das Aufgabengebiet beschreiben und somit auch eingrenzen, desto gezielter können sich Interessenten bei Ihnen bewerben.

Kandidaten:in zur Haushaltshilfe kennenlernen

Wählen Sie diejenigen Bewerber aus, die zu Ihren Anforderungen passen und lernen Sie diese persönlich kennen. Dies kann bei einem Kaffee und Kuchen auch bei Ihnen zuhause sein. Bei der Gelegenheit können Sie den Kandidaten:in auch seine Arbeitsbereiche zeigen. Sprechen Sie unbedingt über die Aufgaben, von denen Sie sich wünschen, dass Ihre Haushaltshilfe diese erledigt. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Ihr Nebenjobber nach der Einstellung bestimmte Aufgaben nicht einfach verweigern wird, wie dem Fenster putzen oder dem Reinigen der Toiletten. Halten Sie die konkrete Aufgabenbeschreibung in einem Arbeitsvertrag fest. Dies kommt beiden Seiten zu Gute.

Eine Haushaltshilfe einstellen

Haben Sie sich für einen Bewerber entschieden, können Sie diesen einstellen. Erstellen Sie dafür einen Arbeitsvertrag. Hierfür benötigen Sie einige Informationen über Ihren Angestellten, wie dessen Sozialversicherungsnummer, seine Bankverbindung, etc. Ein Beispiel zum Arbeitsvertrag finden Sie unter Arbeitsvertrag Minijob – Das muss drin stehen. Im nächsten Schritt melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an.

Haushaltshilfe gesucht?

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Wer in seiner Firma Minijobber beschäftigt, der muss diese bei der Minijob-Zentrale melden. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Meldungen müssen je nach geringfügiger Beschäftigung, aber auch nach kurzfristigere Beschäftigung, unterschiedlich durchgeführt werden. Bei der Minijob-Zentrale müssen alle Minijobber angemeldet werden die in Deutschland beschäftigt sind. Hier geht’s zum Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale


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Hinweis!
Wir hoffen Ihnen hier umfassend über die neue Regelung der Minijobs Informationen bereitzustellen. Eine Haftung und Gewährleistung sind von dem Betreiber dieser IT-Seite ausgeschlossen und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, das das Kopieren von den hier aufgeführten Inhalten und verwenden in weiteren Medien/IT-Seiten, ohne schriftliche Erlaubnis des Seitenbetreibers, nicht gestattet ist!